Nach Aussage des Strassenverkehrsamtes Hans Rupf betreffend Fahren «Prüfung mit 17.5 Jahren bis zum 18. Altersjahr».
Hier gilt mit Fahrlehrer oder Ausbildner wie in der Ausbildung.
Begründung:
Für das Fahren ohne Begleitung braucht es mehrere Bedingungen die erfüllt sein müssen.
Bestandene Prüfung
Vorgeschriebenes Alter
Da das Alter von 18. Jahre nicht erreicht ist, gelten die Bedingungen wie mit Lernfahrausweis.
Wenn ein Amerikaner, der mit 16. Jahren fahren darf, mit 17 Jahren und gültigem Fahrausweis in die Schweiz kommt, darf er hier trotz gültigem Fahrausweis nicht fahren.